Schon bevor formale Entscheidungen fallen, kann eine juristische Einschätzung helfen, Konflikte frühzeitig zu klären oder rechtzeitig gegenzusteuern. Ich berate Sie gern in einem Erstgespräch – mit Erfahrung, Ruhe und einem klaren Blick für das Wesentliche.
Schulrecht
Ich führe eine auf das Schulrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und berate und vertrete ich Sie gern in allen rechtlichen Fragen rund um Schule und Bildung.
Ob in Grundschule, Oberschule oder Gymnasium – schulrechtliche Entscheidungen betreffen die Bildungswege und Zukunftsperspektiven von Kindern und Jugendlichen unmittelbar und nachhaltig.
Bildungswege und Zukunftsperspektiven nicht dem Zufall überlassen
Ich unterstütze Sie bei Konflikten mit Schulen oder Schulbehörden und helfe dabei, Ihre Rechte und die Ihrer Kinder schnell und zielgerichtet durchzusetzen.
Typische Fälle in meiner Praxis sind zum Beispiel:
- Ablehnungen an Wunschschulen
- Schulverweise oder Ordnungsmaßnahmen
- Fehlerhafte Schulformempfehlungen
- Konflikte mit Lehrkräften oder der Schulleitung
- Fragen zur Schulpflicht, Zurückstellungen oder Beurlaubung
Aber ich berate auch gern in folgenden Themenfeldern des Schulrechts und bin hier bundesweit für Sie tätig:
- Anspruch auf einen Schulplatz/ Schulplatzklagen (Einschulung Grundschule, Übergang 5. und 7. Klasse, Aufnahme in besondere Schulen und Klassen, Übergang in die gymnasiale Oberstufe)
- Schulformempfehlung
- Freiwilliges Wiederholen eines Schuljahres
- Probeunterricht Gymnasium / Verlassenmüssen der Schule („Abschulung“)
- Schulwechsel und Schulformwechsel
- Suspendierung, Versetzung in Parallellasse, Ausschluss von der Klassenfahrt und andere schulische Ordnungsmaßnahmen
- Nachteilsausgleich, Notenschutz
- Abitur- und MSA-Prüfungen
- Versetzungsprüfungen / Nichtversetzungen / Nachprüfungen
- Jahrgangszeugnisse / Noten / allgemeine Leistungsbewertungen
- Nachteilsausgleich / Notenschutz (LRS, Dyskalkulie, chronische Erkrankungen, z.B. Migräne, Depressive Episode)
- Sonderpädagogischer Förderbedarf
- Mobbing
- Verletzung von Aufsichtspflichten verantwortlicher Lehrer
- Privatschulen
In Deutschland ist Schulrecht Ländersache – und damit je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Gerade deshalb ist es für viele Eltern nicht leicht, sich in dieser Rechtsmaterie zurechtzufinden – zumal eine umfangreiche verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung hinzukommt, die neben den gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen ist.
Ich mache die Rechtslage für Sie verständlich und erarbeite die passende Strategie für Ihre individuelle Angelegenheit, um eine schnelle und zukunftsorientierte Lösung für Sie bzw. Ihr Kind zu erreichen.
Oft lässt sich durch eine frühe juristische Einordnung und Akteneinsicht viel bewegen. Manche Entscheidungen von Lehrkräften mögen pädagogisch gemeint sein, überschreiten jedoch rechtlich die zulässigen Grenzen. Hier setze ich an – vermittelnd, aber bestimmt mit klarem Fokus auf Ihre Interessen.
Ich bin Ihre Ansprechpartnerin, wenn es um das Schulrecht geht – mit hoher juristischer Kompetenz und großer Empathie für Ihre familiäre Situation.
Lassen Sie uns gemeinsam dazu austauschen, was möglich ist.
Unterstützung bei schulischen Konflikten
Häufige Fragen zum Schulrecht
Ich habe das Gefühl, mein Kind wird in der Schule nicht gerecht behandelt. Wann lohnt sich anwaltliche Unterstützung?
Können wir uns gegen eine Schulformempfehlung wehren, mit der wir nicht einverstanden sind?
Ja. Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Empfehlung nicht den Fähigkeiten oder Bedürfnissen Ihres Kindes entspricht, kann ich die Unterlagen prüfen und gemeinsam mit Ihnen überlegen, wie weiter vorgegangen werden kann – auch gegenüber der Schulbehörde.
Was bedeutet „Zurückstellung vom Schulbesuch“ und wie beantrage ich sie?
Eine Zurückstellung bedeutet, dass ein schulpflichtiges Kind vorübergehend noch nicht eingeschult wird. Ich helfe Ihnen bei der Antragstellung und prüfe, ob die Voraussetzungen in Ihrem konkreten Fall vorliegen.
Was ist ein Nachteilsausgleich und könnte er meinem Kind zustehen?
Ein Nachteilsausgleich kann beantragt werden, um das Recht auf Chancengleichheit bei Beeinträchtigungen oder Behinderungen zu ermöglichen. Es handelt sich um individuelle Regelungen für Schüler*innen mit besonderem Förderbedarf, die ihnen bei der Erbringung von Leistungsnachweisen (z. B. bei Prüfungen) helfen sollen. Ich berate Sie zu Antrag, Umfang und den möglichen Optionen.
Was kann ich tun, wenn mein Kind von einer schulischen Ordnungsmaßnahme betroffen ist?
Ob Suspendierung, Schulverweis oder Ausschluss von der Klassenfahrt: Solche Maßnahmen müssen nachvollziehbar, verhältnismäßig und rechtlich korrekt sein. Sie können sich mit dem Widerspruch gegen die schulische Entscheidung wehren und die Rechtmäßigkeit der Maßnahme überprüfen lassen. Gern unterstütze ich Sie dabei und setze mich für faire Lösungen ein, sprechen Sie mich gerne an.
Was zählt eigentlich zum Schulrecht?
Zum Schulrecht gehören alle rechtlichen Regelungen und Konflikte rund um den Schulbesuch – von der Einschulung über die Schulformempfehlung bis hin zu Ordnungsmaßnahmen, Mobbing oder Prüfungen. Ich begleite Sie bei allen schulrechtlichen Fragestellungen – bundesweit und mit dem klarem Fokus auf das, was für Ihr Kind wirklich zählt.
Was, wenn mein Kind gemobbt wird und die Schule nicht reagiert?
Mobbing in der Schule ist ernst zu nehmen – auch rechtlich. Wenn Lehrkräfte oder Schulleitung untätig bleiben, prüfe ich die Möglichkeiten des Einschreitens und unterstütze Sie bei der rechtssicheren Durchsetzung Ihrer Anliegen.
Wir möchten die Schule wechseln – was müssen wir beachten?
Ein Schulwechsel ist möglich, aber oft mit rechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Hürden verbunden – vor allem beim Wechsel in andere Schulformen oder Bundesländer. Ich begleite Sie durch diesen Prozess und stimme die nächsten Schritte individuell mit Ihnen ab.