Prüfungsrecht

Als Kanzlei für Bildungsrecht bin ich im Schwerpunkt Prüfungsrecht besonders versiert und erfahren. Ich vertrete bundesweit Schüler*innen, Studierende und Prüflinge, z.B. bei nicht bestandenen Prüfungen, drohender Exmatrikulation oder dem endgültigen Nichtbestehen eines Studienganges.

Überprüfung von Leistungsbewertungen

Auch wenn Sie oder Ihr Kind den Mittleren Schulabschluss (MSA) oder das Abitur nicht bestanden haben, lohnt es sich, die Bewertung und das Verfahren sorgfältig prüfen zu lassen. Häufig lassen sich Fehler im Bewertungsverfahren oder organisatorische Mängel nachweisen, die eine Wiederholung oder Neubewertung ermöglichen.

Gern berate und vertrete ich Sie z. B. in folgenden Themenfeldern:

  • Abiturprüfungen
  • MSA-Prüfung
  • Nachprüfungen
  • Übergang gymnasiale Oberstufe
  • Nichtversetzung/Aufrücken
  • Ablehnung nach Probeunterricht/Potenzialtest Gymnasium (Berlin/Brandenburg/Bayern/Baden Württemberg)
  • Leistungsnachweise Studium
  • Zwischenprüfungen
  • Diplomprüfungen
  • Staatsexamen/ Staatsprüfungen
  • Physikum / Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
  • Magisterprüfungen
  • Bachelorprüfungen
  • Masterprüfungen
  • Bewertungen von Dissertationen/ Promotionen
  • Entscheidungen über den Entzug des Doktortitels und akademischer Grade, z.B. bei Plagiatsvorwürfen
  • IHK / Handwerkskammer-Prüfungen
  • Prüfungen weiterer Berufskammern, beispielsweise Fachärzteprüfungen bei der Landesärztekammer
  • sonstigen Abschlussprüfungen / Gesellen- und Meisterprüfungen

Prüfungsentscheidungen erfolgreich anfechten

Viele Prüfungsentscheidungen, ob an Schule, Hochschule oder Berufskammern, lassen sich erfolgreich anfechten. Das liegt nicht nur an fehlerhaften Bewertungen, sondern oft auch an Verfahrensfehlern. Ich prüfe für Sie, ob in Ihrem Fall eine Wiederholungsmöglichkeit erreicht oder die Entscheidung korrigiert werden kann.

Auch bei Exmatrikulationen, Fristversäumnissen oder dem Verlust des Prüfungsanspruchs stehe ich Ihnen zur Seite. Dies sind Fälle mit weitreichenden Folgen, etwa eine bundesweite Sperre für den gewünschten oder einen verwandten Studiengang. Die rechtlichen Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Eine frühzeitige Einschätzung ist daher besonders wichtig.

In vielen Fällen gelten sehr kurze Fristen, zum Beispiel bei Rüge oder Rücktritt. Unmittelbar nach Erhalt der Prüfungsentscheidung oder Leistungsbewertung sollten Sie anwaltlichen Rat einholen, damit die notwendigen Schritte rechtzeitig für Sie eingeleitet werden können.
Ich begleite Sie vom ersten Schritt bis zum Abschluss des Verfahrens – rechtlich fundiert, klar in der Kommunikation und mit Fokus auf Ihr Ziel.

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Häufige Fragen zum Prüfungsrecht

Gibt es Fristen, die ich beachten muss?

Ja. Häufig gelten sehr kurze Fristen, zum Beispiel für Rücktritt, Widerspruch oder Rüge. Bitte wenden Sie sich direkt nach Erhalt der Prüfungsentscheidung an mich, um Ihre Rechte zu wahren.

Gilt das Prüfungsrecht nur für Studierende?

Nein. Ich berate und vertrete auch Schüler*innen, etwa bei nicht bestandenem Abitur oder MSA, bei Versetzungsentscheidungen oder beim Übergang in die gymnasiale Oberstufe. Selbstverständlich sind auch Prüfungen bei Berufskammern wie IHK, Ärztekammer oder Handwerkskammer rechtlich überprüfbar und ich berate und vertrete Sie dazu.

Kann ich gegen eine nicht bestandene Prüfung vorgehen?

Ja. Prüfungsentscheidungen lassen sich rechtlich anfechten – etwa bei Bewertungs- oder Verfahrensfehlern. Ein Widerspruch oder eine Klage kann zu einer Neubewertung oder Wiederholungsmöglichkeit führen.

Wann sollte ich Kontakt aufnehmen?

Am besten unmittelbar nach Erhalt der Prüfungsentscheidung oder Leistungsbewertung. So können wir die nächsten Schritte frühzeitig besprechen und eventuelle Fristen einhalten.

Was ist, wenn ich endgültig durchgefallen bin oder exmatrikuliert wurde?

Auch in diesen Fällen prüfe ich die Entscheidung sorgfältig. Fehler im Verfahren oder in der Bewertung können dazu führen, dass der Prüfungsanspruch wiederhergestellt werden kann. Die Folgen solcher Entscheidungen sind oft gravierend – umso wichtiger ist schnelles Handeln.

Was passiert nach dem Widerspruch?

Zunächst erfolgt die Akteneinsicht. Auf dieser Grundlage bewerte ich, ob ein rechtlicher Fehler vorliegt und ob weitere Schritte – etwa ein gerichtliches Verfahren – sinnvoll sind.