Sagen Sie zunächst nichts – und holen Sie umgehend rechtlichen Beistand ein. Ich prüfe, ob das Verfahren formal korrekt eingeleitet wurde und welche Handlungsspielräume bestehen. Eine kluge Strategie von Anfang an ist entscheidend.
Lehrerdienstrecht – rechtliche Unterstützung für Lehrkräfte
Ich vertrete und berate Lehrkräfte in allen dienstrechtlichen Fragen – ganz gleich, ob Sie verbeamtet oder angestellt im öffentlichen Dienst tätig sind oder an einer Privatschule unterrichten.
Das Schulwesen ist mein beruflicher Schwerpunkt, in all seinen Perspektiven. Ich kenne die Anliegen und Herausforderungen aufseiten der Schüler*innen ebenso wie die rechtlichen Konflikte, mit denen sich Lehrkräfte konfrontiert sehen. Diese Erfahrung aus „beiden Richtungen“ macht meine Arbeit besonders effektiv, insbesondere dann, wenn es um sensible Verfahren und dienstliche Auseinandersetzungen geht.
Typische Fallkonstellationen in meiner Praxis sind z. B.:
- Konflikte mit Vorgesetzten, Kolleg*innen, Eltern oder Schüler*innen
- Aufforderungen zu dienstlichen Stellungnahmen oder Personalgesprächen
- Disziplinarverfahren
- dienstliche Beurteilungen, die Ihrer tatsächlichen Leistung nicht gerecht werden
- Probleme bei der Beförderung oder Besetzung von Funktionsstellen
- Versetzung, Abordnung oder Umsetzung
- Verlängerung der Probezeit oder deren Nichtbestehen
- wiederholt befristete Arbeitsverträge
Ich prüfe für Sie, ob eine dienstliche Maßnahme rechtmäßig ist und vertrete Sie im Widerspruchsverfahren, in Disziplinarangelegenheiten oder vor dem Verwaltungsgericht. Dabei berate ich Sie nicht nur zur rechtlichen Lage, sondern auch zur klugen strategischen Einordnung der Situation.
Unterstützung biete ich u.a. in folgenden Bereichen:
- Einstellung, Verbeamtung, Probezeit
- dienstliche Beurteilung
- Konkurrentenklagen bei Beförderung
- Versetzung, Abordnung, Umsetzung
- Nebentätigkeit und Nebenverdienst
- Dienstliche Beurteilung
- Disziplinarverfahren
- Dienstunfähigkeit
- Mobbing im Kollegium oder durch Vorgesetzte
- Kündigung und Entlassung
- Versetzung in den Ruhestand
- Versorgung / Ruhegehalt
- Bewertung in sozialen Medien und Onlineportalen
Ich berate Sie kompetent, diskret und mit dem nötigen Verständnis für den schulischen Alltag. Sprechen Sie mich gerne an.
Anwaltliche Unterstützung bei dienstlichen Konflikten einholen
Häufige Fragen zum Lehrerdienstrecht
Gegen mich wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Was soll ich tun?
Ich bin an einer Privatschule angestellt – gilt das Lehrerdienstrecht auch für mich?
Ja, allerdings mit Unterschieden im Detail. Ich vertrete sowohl Lehrkräfte im öffentlichen Dienst (Beamte oder Angestellte) als auch solche an privaten Bildungseinrichtungen.
Ich habe das Gefühl, bei einer Beförderung übergangen worden zu sein. Kann ich mich wehren?
Ja, in vielen Fällen ist eine sogenannte Konkurrentenklage im Wege des Eilrechtsschutzes möglich – mit sehr kurzer Frist. Ich prüfe Ihre Erfolgsaussichten und vertrete Sie bei Bedarf gegenüber der Schulbehörde oder im gerichtlichen Verfahren. Bitte behalten Sie die zweiwöchige Frist ab Zugang der Mitteilung über die Ablehnung der Bewerbung im Blick.
Ich wurde zu einem Personalgespräch eingeladen – muss ich dort erscheinen?
Ja, grundsätzlich besteht Teilnahmepflicht. Aber: Sie müssen sich nicht äußern, und Sie dürfen sich rechtlich beraten lassen – auch vorher. Ich erkläre Ihnen, was auf Sie zukommt, und wie Sie sich gut vorbereitet zeigen können.
Meine dienstliche Beurteilung ist ungerecht – was nun?
Dienstliche Beurteilungen müssen sachlich und nachvollziehbar sein. Ich prüfe, ob die Bewertung rechtlich angreifbar ist und begleite Sie im Widerspruchsverfahren.
Was ist mit negativen Bewertungen durch Schüler oder Eltern im Netz?
Das betrifft Ihre Persönlichkeitsrechte und kann auch dienstrechtliche Folgen haben. Ich prüfe mit Ihnen, ob und wie gegen solche Bewertungen rechtlich vorgegangen werden kann.