Grundsätzlich gilt das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht: Eltern dürfen entscheiden, in welcher Einrichtung und mit welchem Betreuungsumfang ihr Kind betreut werden soll. Ob ein Träger davon abweichen darf, muss im Einzelfall geprüft werden.
Kitarecht & Kitaplatz einklagen
Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Bildungsrecht vertrete ich Familien in ganz unterschiedlichen rechtlichen Fragen rund um die Kinderbetreuung – insbesondere, wenn es um den Anspruch auf einen Kita-Platz oder eine Rechtsstreitigkeit mit dem Träger der Jugendhilfe geht.
In vielen Fällen unterstütze ich Eltern, deren Kind keinen Betreuungsplatz erhalten hat, obwohl ein Rechtsanspruch besteht. Wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, mache ich den Anspruch auf einen Betreuungsplatz gerichtlich geltend, notfalls auch im Wege des Eilverfahrens.
Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung
Kinder zwischen ein und drei Jahren haben einen gesetzlichen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Eltern steht dabei das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht zu: Sie dürfen grundsätzlich selbst entscheiden, in welcher Einrichtung und mit welchem Betreuungsumfang ihr Kind betreut werden soll.
So gehen Sie am besten vor:
- Melden Sie Ihr Kind frühzeitig in der gewünschten Einrichtung an.
- Lassen Sie sich die Anmeldung schriftlich bestätigen oder notieren Sie sich, wann und an wen Sie diese übergeben haben.
Sobald Ihnen die Aufnahme mündlich oder schriftlich verweigert wird, kontaktieren Sie mich umgehend – insbesondere, wenn eine Frist läuft.
Ich prüfe die Erfolgsaussichten einer sogenannten Kitaplatz-Klage und leite, wenn nötig, ein gerichtliches Eilverfahren ein.
Was tun, wenn die gewünschte Betreuung nicht gewährt wird?
Viele Eltern fragen sich:
- Kann mir eine weit entfernte Kita zugewiesen werden?
- Muss ich einen Platz bei einer Tagesmutter akzeptieren, obwohl ich einen Kita-Platz wollte – oder umgekehrt?
Die Antwort lautet: Grundsätzlich muss dem Wunsch der Eltern entsprochen werden – im Rahmen des Möglichen. Ob ein Träger berechtigt ist, davon abzuweichen, hängt vom Einzelfall ab. Gern prüfe ich für Sie, ob die Ablehnung rechtmäßig ist oder ein Anspruch auf einen Platz in der gewünschten Einrichtung besteht.
Gibt es Anspruch auf Schadensersatz?
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen auch ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen, etwa wegen Verdienstausfalles, wenn Sie durch die fehlende Kinderbetreuung nicht arbeiten können. Ich kläre mit Ihnen, ob diese Möglichkeit in Ihrem Fall besteht. Sie erhalten eine individuelle und umfassende Rechtsberatung.
Erfahrene rechtliche Begleitung
Ich bin seit vielen Jahren im Bildungsrecht tätig – unter anderem im Schul-, Prüfungs- und Studienplatzrecht. Durch umfassende Erfahrung mit Kapazitätsklagen und anderen Platzvergabeverfahren bin ich auch mit den rechtlichen Anforderungen im Kitarecht bestens vertraut. Wenn Sie für Ihr Kind keinen Betreuungsplatz erhalten haben oder Ihr Wunschplatz verweigert wurde, stehe ich Ihnen gern zur Seite – engagiert, fokussiert und mit dem Ziel, Ihnen schnell die passende Kitabetreuung für Ihr Kind zu verschaffen.
Wunschkita nicht erhalten? Jetzt rechtlich prüfen lassen
Häufige Fragen zum Kitarecht
Darf mir eine andere Kita zugewiesen werden als die, die ich mir wünsche?
Habe ich Anspruch auf Schadensersatz, wenn ich wegen fehlender Betreuung nicht arbeiten kann?
In bestimmten Fällen ist auch ein Anspruch auf Schadensersatz möglich – etwa bei Verdienstausfall durch fehlende Betreuungsmöglichkeit. Ich prüfe gern, ob diese Option in Ihrem Fall besteht.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für mein Kind?
Ja. Seit dem 1. August 2013 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf frühkindliche Förderung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Kann ich den Kita-Platz auch einklagen?
Ja. Wenn der Träger der Jugendhilfe keinen geeigneten Platz zur Verfügung stellt, kann ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden – unter Umständen auch im einstweiligen Rechtsschutz.
Muss ich schnell handeln?
Ja. Oft gelten Fristen oder besondere Voraussetzungen für Eilverfahren. Je früher Sie sich melden, desto größer sind Ihre Handlungsspielräume.
Was kann ich tun, wenn mir der gewünschte Kita-Platz verweigert wird?
Wird Ihr Wunschplatz abgelehnt oder erhalten Sie gar keinen Betreuungsplatz, sollten Sie sich schnell rechtlich beraten lassen. Ich prüfe Ihre Erfolgsaussichten und setze den Anspruch – wenn nötig – auch gerichtlich durch.