Überprüfung von Leistungsbewertungen. Abwehr von Plagiatsvorwürfen.

Als Kanzlei für Bildungsrecht bin ich im Schwerpunkt Prüfungsrecht besonders versiert und erfahren. Ich vertrete bundesweit Schüler*innen, Studierende und Prüflinge, z.B. bei nicht bestandenen Prüfungen, drohender Exmatrikulation oder dem endgültigen Nichtbestehen eines Studienganges.



Auch wenn Sie oder Ihr Kind den Mittleren Schulabschluss (MSA) oder das Abitur nicht bestanden haben, lohnt es sich, die Bewertung und das Verfahren sorgfältig prüfen zu lassen. Häufig lassen sich Fehler im Bewertungsverfahren oder organisatorische Mängel nachweisen, die eine Wiederholung oder Neubewertung ermöglichen.


Gern berate und vertrete ich Sie z. B. in folgenden Themenfeldern:


  • Abiturprüfungen
  • MSA-Prüfung
  • Nachprüfungen
  • Übergang gymnasiale Oberstufe
  • Nichtversetzung/Aufrücken
  • Ablehnung nach Probeunterricht/Potenzialtest Gymnasium (Berlin/Brandenburg/Bayern/Baden Württemberg)
  • Leistungsnachweise Studium
  • Zwischenprüfungen
  • Diplomprüfungen
  • Staatsexamen/ Staatsprüfungen
  • Physikum / Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
  • Magisterprüfungen
  • Bachelorprüfungen
  • Masterprüfungen
  • Bewertungen von Dissertationen/ Promotionen
  • Entscheidungen über den Entzug des Doktortitels und akademischer Grade, z.B. bei Plagiatsvorwürfen
  • IHK / Handwerkskammer-Prüfungen
  • Prüfungen weiterer Berufskammern, beispielsweise Fachärzteprüfungen bei der Landesärztekammer
  • sonstigen Abschlussprüfungen / Gesellen- und Meisterprüfungen


Prüfungsentscheidungen erfolgreich anfechten


Viele Prüfungsentscheidungen, ob an Schule, Hochschule oder Berufskammern, lassen sich erfolgreich anfechten. Das liegt nicht nur an fehlerhaften Bewertungen, sondern oft auch an Verfahrensfehlern. Ich prüfe für Sie, ob in Ihrem Fall eine Wiederholungsmöglichkeit erreicht oder die Entscheidung korrigiert werden kann.


Auch bei Exmatrikulationen, Fristversäumnissen oder dem Verlust des Prüfungsanspruchs stehe ich Ihnen zur Seite. Dies sind Fälle mit weitreichenden Folgen, etwa eine bundesweite Sperre für den gewünschten oder einen verwandten Studiengang. Die rechtlichen Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Eine frühzeitige Einschätzung ist daher besonders wichtig.

In vielen Fällen gelten sehr kurze Fristen, zum Beispiel bei Rüge oder Rücktritt. Unmittelbar nach Erhalt der Prüfungsentscheidung oder Leistungsbewertung sollten Sie anwaltlichen Rat einholen, damit die notwendigen Schritte rechtzeitig für Sie eingeleitet werden können.


Ich begleite Sie vom ersten Schritt bis zum Abschluss des Verfahrens – rechtlich fundiert, klar in der Kommunikation und mit Fokus auf Ihr Ziel.

Vereinbaren Sie gern online einen Erstberatungstermin über mein Kontaktformular, rufen mich an oder schreiben eine kurze E-Mail!

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