Honorar und Kostentransparenz

Mir ist wichtig, dass Sie von Anfang an wissen, welche Kosten in Ihrer Angelegenheit auf Sie zukommen. Eine transparente Kommunikation über das Honorar gehört für mich zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit dazu.

Juristische Arbeit ist stets individuell und geistig anspruchsvoll. Sie erfordert Fachwissen, Konzentration und Erfahrung – und vor allem Zeit. um ein rechtliches Problem im Detail zu durchdringen und eine passgenaue Lösung zu entwickeln. Jeder Fall ist anders, und ich nehme mir die nötige Zeit, um ein rechtliches Problem im Detail zu durchdringen und die bestmögliche Lösung für meine Mandant*innen zu entwickeln.

Solche sorgfältige Arbeit kann ich nur leisten, wenn sie wirtschaftlich tragfähig ist. Denn um Ihre Interessen umfassend vertreten zu können, muss ich den Raum haben, jeden relevanten Aspekt Ihres Falls mit der nötigen Tiefe zu prüfen. Oft entscheidet gerade ein kleiner, gut versteckter Punkt über Erfolg oder Misserfolg.

Die Kosten richten sich deshalb immer nach dem Umfang und der Komplexität der jeweiligen Angelegenheit. Ich bespreche mit Ihnen offen, welches Abrechnungsmodell sich in Ihrem Fall anbietet.

In meiner Kanzlei kommen unterschiedliche Vergütungsmodelle zur Anwendung:

  • Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die Erstberatung berechne ich stets nach dem Gebührensatz des RVG.
  • Stundenhonorar
Hierbei berechne ich meine Leistungen auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars.
  • Stundenhonorar mit Höchstgrenze
Auf Wunsch kann das Stundenhonorar durch eine individuell vereinbarte Obergrenze gedeckelt werden.

Wenn Sie Fragen zur Vergütung haben oder sich unsicher sind, welche Regelung für Ihre Situation passt – sprechen Sie mich einfach an. Ich nehme mir gern die Zeit, um mit Ihnen alle offenen Punkte zu klären.

Honorarfragen

Warum gibt es eine anwaltliche Erstberatung nicht erst einmal kostenlos?

Juristische Arbeit ist keine Standarddienstleistung. Meine Arbeit besteht aus individueller, geistiger Leistung. Jeder Fall ist anders und verlangt Fachwissen, Konzentration und Zeit. Nur wenn ich mich intensiv mit Ihrer Angelegenheit befasse, kann ich eine tragfähige, maßgeschneiderte Lösung entwickeln.

Bereits im Vorfeld einer Erstberatung nehme ich mir die nötige Zeit, um Ihre Fragestellung vollständig zu erfassen. Oft liegt der entscheidende Punkt im Detail – dort, wo sich Erfolg und Misserfolg entscheiden. Mein Anspruch ist, genau dort hinzusehen.

Für das Erstberatungsgespräch nehme ich mir sodann eine Stunde Zeit, in der wir Ihr Anliegen ausführlich besprechen, Sie all Ihre Fragen stellen können und ich Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzeige.

Die Erstberatungsgebühr nach § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist die angemessene Vergütung für diese anwaltliche anspruchsvolle Dienstleistung.

Welche Vergütungsmodelle bieten Sie an?

Je nach Fallgestaltung sind folgende Modelle möglich:

  • Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Stundenhonorar
  • Stundenhonorar mit Höchstgrenze

Wie wird das Honorar berechnet?

Die Höhe der Vergütung hängt vom Umfang und der Komplexität Ihres Falles ab. Ich bespreche mit Ihnen transparent, welches Vergütungsmodell am besten zu Ihrer Angelegenheit passt, klar und nachvollziehbar.

Kann ich vorab wissen, was auf mich an Kosten zukommt?

Ja. Mir ist es wichtig, dass Sie frühzeitig Klarheit haben. Sprechen Sie mich gerne an – ich erläutere Ihnen offen und verständlich, mit welchen Kosten Sie rechnen können.