Juristische Arbeit ist keine Standarddienstleistung. Meine Arbeit besteht aus individueller, geistiger Leistung. Jeder Fall ist anders und verlangt Fachwissen, Konzentration und Zeit. Nur wenn ich mich intensiv mit Ihrer Angelegenheit befasse, kann ich eine tragfähige, maßgeschneiderte Lösung entwickeln.
Bereits im Vorfeld einer Erstberatung nehme ich mir die nötige Zeit, um Ihre Fragestellung vollständig zu erfassen. Oft liegt der entscheidende Punkt im Detail – dort, wo sich Erfolg und Misserfolg entscheiden. Mein Anspruch ist, genau dort hinzusehen.
Für das Erstberatungsgespräch nehme ich mir sodann eine Stunde Zeit, in der wir Ihr Anliegen ausführlich besprechen, Sie all Ihre Fragen stellen können und ich Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzeige.
Die Erstberatungsgebühr nach § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist die angemessene Vergütung für diese anwaltliche anspruchsvolle Dienstleistung.