Ja. Mir ist es wichtig, dass Sie frühzeitig Klarheit haben. Sprechen Sie mich gerne an – ich erläutere Ihnen offen und verständlich, mit welchen Kosten Sie rechnen können.
Häufige Fragen & Antworten
Klare Informationen schaffen Vertrauen. Diese Seite bietet einen Überblick über häufig gestellte Fragen – etwa zur Honorarstruktur, zum Ablauf einer Erstberatung oder zu rechtlichen Themen wie dem Kitarecht. Ziel ist es, bereits im Vorfeld gängige Unklarheiten zu klären und einen transparenten Einstieg in die Zusammenarbeit zu ermöglichen. Für individuelle Anliegen lohnt sich jederzeit ein persönlicher Kontakt.
Honorarfragen
Kann ich vorab wissen, was auf mich an Kosten zukommt?
Welche Vergütungsmodelle bieten Sie an?
Je nach Fallgestaltung sind folgende Modelle möglich:
- Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Stundenhonorar
- Stundenhonorar mit Höchstgrenze
Wie wird das Honorar berechnet?
Die Höhe der Vergütung hängt vom Umfang und der Komplexität Ihres Falles ab. Ich bespreche mit Ihnen transparent, welches Vergütungsmodell am besten zu Ihrer Angelegenheit passt, klar und nachvollziehbar.
Warum gibt es eine anwaltliche Erstberatung nicht erst einmal kostenlos?
Juristische Arbeit ist keine Standarddienstleistung. Meine Arbeit besteht aus individueller, geistiger Leistung. Jeder Fall ist anders und verlangt Fachwissen, Konzentration und Zeit. Nur wenn ich mich intensiv mit Ihrer Angelegenheit befasse, kann ich eine tragfähige, maßgeschneiderte Lösung entwickeln.
Bereits im Vorfeld einer Erstberatung nehme ich mir die nötige Zeit, um Ihre Fragestellung vollständig zu erfassen. Oft liegt der entscheidende Punkt im Detail – dort, wo sich Erfolg und Misserfolg entscheiden. Mein Anspruch ist, genau dort hinzusehen.
Für das Erstberatungsgespräch nehme ich mir sodann eine Stunde Zeit, in der wir Ihr Anliegen ausführlich besprechen, Sie all Ihre Fragen stellen können und ich Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzeige.
Die Erstberatungsgebühr nach § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist die angemessene Vergütung für diese anwaltliche anspruchsvolle Dienstleistung.
Kitarecht
Habe ich Anspruch auf Schadensersatz, wenn ich wegen fehlender Betreuung nicht arbeiten kann?
In bestimmten Fällen ist auch ein Anspruch auf Schadensersatz möglich – etwa bei Verdienstausfall durch fehlende Betreuungsmöglichkeit. Ich prüfe gern, ob diese Option in Ihrem Fall besteht.
Kann ich den Kita-Platz auch einklagen?
Ja. Wenn der Träger der Jugendhilfe keinen geeigneten Platz zur Verfügung stellt, kann ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden – unter Umständen auch im einstweiligen Rechtsschutz.
Muss ich schnell handeln?
Ja. Oft gelten Fristen oder besondere Voraussetzungen für Eilverfahren. Je früher Sie sich melden, desto größer sind Ihre Handlungsspielräume.
Was kann ich tun, wenn mir der gewünschte Kita-Platz verweigert wird?
Wird Ihr Wunschplatz abgelehnt oder erhalten Sie gar keinen Betreuungsplatz, sollten Sie sich schnell rechtlich beraten lassen. Ich prüfe Ihre Erfolgsaussichten und setze den Anspruch – wenn nötig – auch gerichtlich durch.
Darf mir eine andere Kita zugewiesen werden als die, die ich mir wünsche?
Grundsätzlich gilt das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht: Eltern dürfen entscheiden, in welcher Einrichtung und mit welchem Betreuungsumfang ihr Kind betreut werden soll. Ob ein Träger davon abweichen darf, muss im Einzelfall geprüft werden.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für mein Kind?
Ja. Seit dem 1. August 2013 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf frühkindliche Förderung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Lehrerdienstrecht
Was ist mit negativen Bewertungen durch Schüler oder Eltern im Netz?
Das betrifft Ihre Persönlichkeitsrechte und kann auch dienstrechtliche Folgen haben. Ich prüfe mit Ihnen, ob und wie gegen solche Bewertungen rechtlich vorgegangen werden kann.
Ich bin an einer Privatschule angestellt – gilt das Lehrerdienstrecht auch für mich?
Ja, allerdings mit Unterschieden im Detail. Ich vertrete sowohl Lehrkräfte im öffentlichen Dienst (Beamte oder Angestellte) als auch solche an privaten Bildungseinrichtungen.
Meine dienstliche Beurteilung ist ungerecht – was nun?
Dienstliche Beurteilungen müssen sachlich und nachvollziehbar sein. Ich prüfe, ob die Bewertung rechtlich angreifbar ist und begleite Sie im Widerspruchsverfahren.
Ich habe das Gefühl, bei einer Beförderung übergangen worden zu sein. Kann ich mich wehren?
Ja, in vielen Fällen ist eine sogenannte Konkurrentenklage im Wege des Eilrechtsschutzes möglich – mit sehr kurzer Frist. Ich prüfe Ihre Erfolgsaussichten und vertrete Sie bei Bedarf gegenüber der Schulbehörde oder im gerichtlichen Verfahren. Bitte behalten Sie die zweiwöchige Frist ab Zugang der Mitteilung über die Ablehnung der Bewerbung im Blick.
Gegen mich wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Was soll ich tun?
Sagen Sie zunächst nichts – und holen Sie umgehend rechtlichen Beistand ein. Ich prüfe, ob das Verfahren formal korrekt eingeleitet wurde und welche Handlungsspielräume bestehen. Eine kluge Strategie von Anfang an ist entscheidend.
Ich wurde zu einem Personalgespräch eingeladen – muss ich dort erscheinen?
Ja, grundsätzlich besteht Teilnahmepflicht. Aber: Sie müssen sich nicht äußern, und Sie dürfen sich rechtlich beraten lassen – auch vorher. Ich erkläre Ihnen, was auf Sie zukommt, und wie Sie sich gut vorbereitet zeigen können.
Prüfungsrecht
Wann sollte ich Kontakt aufnehmen?
Am besten unmittelbar nach Erhalt der Prüfungsentscheidung oder Leistungsbewertung. So können wir die nächsten Schritte frühzeitig besprechen und eventuelle Fristen einhalten.
Was ist, wenn ich endgültig durchgefallen bin oder exmatrikuliert wurde?
Auch in diesen Fällen prüfe ich die Entscheidung sorgfältig. Fehler im Verfahren oder in der Bewertung können dazu führen, dass der Prüfungsanspruch wiederhergestellt werden kann. Die Folgen solcher Entscheidungen sind oft gravierend – umso wichtiger ist schnelles Handeln.
Gilt das Prüfungsrecht nur für Studierende?
Nein. Ich berate und vertrete auch Schüler*innen, etwa bei nicht bestandenem Abitur oder MSA, bei Versetzungsentscheidungen oder beim Übergang in die gymnasiale Oberstufe. Selbstverständlich sind auch Prüfungen bei Berufskammern wie IHK, Ärztekammer oder Handwerkskammer rechtlich überprüfbar und ich berate und vertrete Sie dazu.
Gibt es Fristen, die ich beachten muss?
Ja. Häufig gelten sehr kurze Fristen, zum Beispiel für Rücktritt, Widerspruch oder Rüge. Bitte wenden Sie sich direkt nach Erhalt der Prüfungsentscheidung an mich, um Ihre Rechte zu wahren.
Was passiert nach dem Widerspruch?
Zunächst erfolgt die Akteneinsicht. Auf dieser Grundlage bewerte ich, ob ein rechtlicher Fehler vorliegt und ob weitere Schritte – etwa ein gerichtliches Verfahren – sinnvoll sind.
Kann ich gegen eine nicht bestandene Prüfung vorgehen?
Ja. Prüfungsentscheidungen lassen sich rechtlich anfechten – etwa bei Bewertungs- oder Verfahrensfehlern. Ein Widerspruch oder eine Klage kann zu einer Neubewertung oder Wiederholungsmöglichkeit führen.
Schulplatzklage/Wunschschule
Gibt es noch andere Wege zur Wunschschule?
Ja, etwa über das Nachrückverfahren oder eine Einigung mit dem Schulamt. Ein Widerspruch ist in jedem Falle unumgänglich. Gern erläutere ich Ihnen diese beiden alternativen Wege und ihre Erfolgsaussichten in einem ausführlichen Erstberatunsgespräch.
Was bringt ein Eilverfahren vor Gericht?
Das Verwaltungsgericht entscheidet rechtzeitig vor Schuljahresbeginn, ob das Aufnahmeverfahren korrekt war. Erkennt es Fehler, spricht es Ihrem Kind den Schulplatz zu oder ordnet ein Losverfahren an.
Wie lange dauert das Widerspruchsverfahren?
Die Entscheidung des Schulamtes kann auf sich warten lassen, manchmal bis ins neue Schuljahr hinein. Deshalb ist parallel ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht der einzig mögliche Schritt, um rechtzeitig Klarheit zu schaffen. Das Eilverfahren ist nicht kostspielig.
Muss ich mich an die Schule wenden?
Nein. Weder die Wunschschule noch die Einzugsgrundschule haben mit dem Verfahren zu tun.
Was passiert nach dem Widerspruch?
Nach dem Widerspruch erfolgt die Einsicht in die Akten des Schulamtes. Diese Akteneinsicht ist unumgänglich, um mögliche Verfahrensfehler im Aufnahmeverfahren aufzudecken.
Ich habe einen Ablehnungsbescheid für die Wunschschule bekommen. Was jetzt?
Legen Sie fristgerecht Widerspruch ein – formlos und unterschrieben. Eine E-Mail reicht nicht aus. Ich unterstütze Sie gern bereits in diesem ersten Schritt oder übernehme Ihre anwaltliche Vertretung.
Schulrecht
Ich habe das Gefühl, mein Kind wird in der Schule nicht gerecht behandelt. Wann lohnt sich anwaltliche Unterstützung?
Schon bevor formale Entscheidungen fallen, kann eine juristische Einschätzung helfen, Konflikte frühzeitig zu klären oder rechtzeitig gegenzusteuern. Ich berate Sie gern in einem Erstgespräch – mit Erfahrung, Ruhe und einem klaren Blick für das Wesentliche.
Was, wenn mein Kind gemobbt wird und die Schule nicht reagiert?
Mobbing in der Schule ist ernst zu nehmen – auch rechtlich. Wenn Lehrkräfte oder Schulleitung untätig bleiben, prüfe ich die Möglichkeiten des Einschreitens und unterstütze Sie bei der rechtssicheren Durchsetzung Ihrer Anliegen.
Wir möchten die Schule wechseln – was müssen wir beachten?
Ein Schulwechsel ist möglich, aber oft mit rechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Hürden verbunden – vor allem beim Wechsel in andere Schulformen oder Bundesländer. Ich begleite Sie durch diesen Prozess und stimme die nächsten Schritte individuell mit Ihnen ab.
Was bedeutet „Zurückstellung vom Schulbesuch“ und wie beantrage ich sie?
Eine Zurückstellung bedeutet, dass ein schulpflichtiges Kind vorübergehend noch nicht eingeschult wird. Ich helfe Ihnen bei der Antragstellung und prüfe, ob die Voraussetzungen in Ihrem konkreten Fall vorliegen.
Was ist ein Nachteilsausgleich und könnte er meinem Kind zustehen?
Ein Nachteilsausgleich kann beantragt werden, um das Recht auf Chancengleichheit bei Beeinträchtigungen oder Behinderungen zu ermöglichen. Es handelt sich um individuelle Regelungen für Schüler*innen mit besonderem Förderbedarf, die ihnen bei der Erbringung von Leistungsnachweisen (z. B. bei Prüfungen) helfen sollen. Ich berate Sie zu Antrag, Umfang und den möglichen Optionen.
Können wir uns gegen eine Schulformempfehlung wehren, mit der wir nicht einverstanden sind?
Ja. Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Empfehlung nicht den Fähigkeiten oder Bedürfnissen Ihres Kindes entspricht, kann ich die Unterlagen prüfen und gemeinsam mit Ihnen überlegen, wie weiter vorgegangen werden kann – auch gegenüber der Schulbehörde.
Was kann ich tun, wenn mein Kind von einer schulischen Ordnungsmaßnahme betroffen ist?
Ob Suspendierung, Schulverweis oder Ausschluss von der Klassenfahrt: Solche Maßnahmen müssen nachvollziehbar, verhältnismäßig und rechtlich korrekt sein. Sie können sich mit dem Widerspruch gegen die schulische Entscheidung wehren und die Rechtmäßigkeit der Maßnahme überprüfen lassen. Gern unterstütze ich Sie dabei und setze mich für faire Lösungen ein, sprechen Sie mich gerne an.
Was zählt eigentlich zum Schulrecht?
Zum Schulrecht gehören alle rechtlichen Regelungen und Konflikte rund um den Schulbesuch – von der Einschulung über die Schulformempfehlung bis hin zu Ordnungsmaßnahmen, Mobbing oder Prüfungen. Ich begleite Sie bei allen schulrechtlichen Fragestellungen – bundesweit und mit dem klarem Fokus auf das, was für Ihr Kind wirklich zählt.