Übergang nach der 4. Klasse an ein grundständiges Gymnasium oder eine LuBK

Aktuell für das Schuljahr 2026/27

Übergang nach der 4. Klasse (Ü5-Verfahren)

Für den Wechsel von der Grundschule nach Klasse 4 auf ein grundständiges Gymnasium (Berlin) bzw. in eine Lern- und Begabtenklasse (LuBK) in Brandenburg nach der 4. Jahrgangsstufe ist bereits im ersten Halbjahr der 4. Klasse Einiges zu beachten und auf den Weg zu bringen. Grundlage sind die Leistungen Ihres Kindes und die Förderprognose der Grundschule (Berlin) bzw. das Grudnschulgutachten (Brandenburg)

Sprechen Sie bereits im ersten Halbjahr der 4. Jahrgangsstufe die Klassenlehrkraft zu Ihrem Wechselwunsch an. In einem Beratungsgespräch, das zu protokollieren ist, wird es darum gehen, wie sich Ihr Kind in Leistung, Lernentwicklung und Kompetenzen zeigt und was das für den Übergang bedeutet.

 

Anmeldung mit den folgenden Unterlagen

Mit Ausgabe des Halbjahreszeugnisses erhalten Sie in Berlin dann die beiden weiteren wichtigen Unterlagen für den Wechselwunsch: den Anmeldebogen sowie die Förderprognose, die die Grundschule in einer Klassenkonferenz im Januar für Ihr Kind beschlossen hat.

Die Förderprognose bezieht sich auf die Leistungen im 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 4 in Deutsch, 1. Fremdsprache, Mathematik und Sachunterricht (Berlin). In Brandenburg ist zentrale Zulassungsvoraussetzung das Grundschulgutachten, in dem eine Notensumme von max. 5 (Deutsch/Mathe/1. Fremdsprache oder Deutsch/Mathe/Sachunterricht). In beiden Bundesländern muss die Grundschule den Wechsel in die Sekundarstufe I bzw. in eine LuBK in diesem Formular empfehlen.

Als Berliner können Sie mit den o.g. Unterlagen (Anmeldebogen, Halbjahreszeugnis, Förderprognose) Ihr Kind sodann an bis zu drei Wunschschulen anmelden.

Wichtig ist dabei ein organisatorischer Punkt, der leicht übersehen wird: Sie müssen Ihr Kind an jeder Ihrer Wunschschulen jeweils persönlich anmelden.

Für Privatschulen gilt der Anmeldebogen übrigens nicht. An Privatschulen bestimmt sich die Aufnahme nach den jeweiligen Regelungen der Schule. Informieren Sie sich dazu auf der Website der Schule. Sprechen Sie mich auch gern dazu an; ich berate und unterstütze Sie gern auch in dieser frühen Phase.

In Brandenburg benötigen Sie für den Wechsel in eine LuBK die Grundschulempfehlung. Über ein digitales Anmeldeformular und einem Zugangscode, den Sie von Ihrer Grundschule erhalten haben, melden Sie ihr Kind dann an der Wunschschule an. Es folgt ein prognostischer Test (landesweiter fixer Termin) sowie ein Eignunsgespräch an der Wunschschule als weitere Zugangsvoraussetzungen. Sie dürfen zwei Wunschschulen angeben.

 

Schulprofile und Eignungstests

Einige der Schulen knüpfen die Aufnahme für die 5. Klasse an Eignungstests oder bestimmte Voraussetzungen. Wenn ein Test vorgesehen ist, ist die Teilnahme zwingend.

 

Beispiele für Termine (je nach Profil/Schule):

Schnelllerner-Klassen: Anmeldung 06.–09.01.2026, Test 17.01.2026

MINT/naturwissenschaftliche Klassen: Test (Erstwunsch) 17.02.2026, (Zweitwunsch) 20.03.2026

Musikprofilierte Klassen: Testanmeldung bis 09.01.2026 (weitere Termine direkt bei der Schule)

 

Bewerbungsrunden und Termine in Berlin

Im Ü5-Verfahren gibt es in Berlin drei aufeinanderfolgende „Runden“:

Erstwunsch: Anmeldung 10.02.–13.02.2026.

Die Bescheide hierauf werden am 12.03.2026 erlassen.

Sollten Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten, beantragen Sie danach, falls dies für in Frage kommt, die Anmeldung an der Zweitwunschschule. Der Anmeldungszeitraum dafür ist der 18. und 19.03.2026. Parallel dazu überlegen Sie, ob Sie gegen den Ablehnungsbescheid mit dem Widerspruch vorgehen möchten (Einzelheiten dazu unten).

Die Bescheide bezüglich der Zweitwunschschule werden am 31.03.2026 erlassen und verscndet. Hier gilt das Gleiche wie zuvor: gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.

Für den Drittwunsch gilt der Anmeldezeitraum 14.–15.04.2026. Die Bescheide hierzu werden am 27.04.2026 erlassen. Auch hiergegen kann mit dem Widerspruch vorgegangen werden.

Sollte Ihr Kind an keiner der ausgewählten Wunschschule einen Platz erhalten, ist es gesetzlich so geregelt, dass es seine Schullaufbahn in der Grundschule fortsetzt.

Falls Sie Widerspruch gegen den bzw. die Ablehnungsbescheide eingeleget haben,ist noch nicht endgültig sicher, ob Ihr Kind nicht eventuell doch im neuen Schuljahr an die 5. Klasse in die Sek I bzw. eine LuBK wechselt. Denn es laufen die Widerspruchsverfahren, ggfs. auch eine Schulplatzklage, während des zweiten Schulhalbjahres der 4. Klasse an der Grundschule. Die Grundschule erfährt hiervon (zunächst) nichts, wenn Sie dies nicht möchten.

 

In Brandenburg sind für den Wechsel zum Schuljahr 2026/27 die folgenden Termine zu beachten:

Bis 06.01.2026: Antrag der Eltern bei der Grundschule auf Erstellung der Empfehlung (LuBK-Eignung)

Bis 20.01.2026: Erstellung und Aushändigung der Empfehlung inkl. Zugangscode für digitale Anmeldung

30.01.–11.02.2026: Digitale Anmeldung und Upload Empfehlung und Halbjahreszeugnis Klasse 4

14.03.2026: Landesweiter prognostischer Test an den Wunschschulen

Bis 24.04.2026: Abschluss Eignungsfeststellung und Aufnahmeentscheidung Erstwunsch

Bis 15.05.2026: Abschluss Aufnahmeentscheidung Zweitwunsch

Mi, 03.06.2026: Versand der Aufnahmebescheide

 

Übernachfrage: Wie wird ausgewählt?

In Berlin: Wenn es mehr Anmeldungen als Plätze gibt, werden die Plätze nach den gesetzlichen Vorgaben verteilt:

bis zu 10 % für besondere Härtefälle,

mindestens 60 % nach Aufnahmekriterien der konkreten Schule,

30 % im Losverfahren.

Für die Zweit- und Drittwunschschule sind ausschließlich die schulspezifischen Kriterien der konkreten Schule zugrunde zu legen.

In Brandenburg: Die Aufnahmeentscheidung erfolgt auschließlich nach der Eignungsfeststellung (Empfehlung, Test und Gespräch).

 

Rechtsbehelfe gegen das Halbjahreszeugnis, die Förderprognose & die ablehenden Bescheide?

Ja, selbstverständlich! Sind Sie mit dem Halbjahreszeugnis, der Förderprognose der Grundschule oder dem Grundschulgutachten (Brandenburg) nicht einverstanden, müssen Sie sich damit nciht abfinden, sondern können dagegen vorgehen. Hier müssen Sie jedoch schnell handeln, die Zeitfenster sind kurz, weil die o.g. Fristen laufen.

Haben Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten und möchten diesen überprüfen lassen, melden Sie sich ebenfalls gern bei mir. Ich prüfe als Anwältin für Schulrecht in Berlin, Brandenburg und budnesweit das Übergangsverfahren auf mögliche Rechtsfehler.

Rechtsfehler sind denkbar im formalen Bereich (Protokollierung, Beschlussfassung für die Förderprognose, Berechnung) und bei der Leistungsbewertung im Hinblick auf Noten und Lernkompetenzen (Zeugnis, Förderprognose).

Als versierte Anwältin für Schulrecht in Berlin und Brandenburg, aber auch bundesweit, berate und vertete ich Sie. Sprechen Sie mich gerne an.