Schulwechsel im Schuljahr 2025/2026
Schulwechsel. Wenn ein neuer Weg nötig wird.
Ein Schulwechsel ist oft mit großen Fragen verbunden. Als Rechtsanwältin für Schulrecht berate ich Sie mit juristischem Sachverstand und einem offenen Ohr für Ihre individuelle Situation.
Die Gründe für einen Schulwechsel sind vielfältig: Vielleicht steht ein Umzug bevor, innerhalb Berlins oder aus einem anderen Bundesland, vielleicht gibt es Schwierigkeiten mit der aktuellen Schule, sei es durch Differenzen mit den Lehrkräften, Konflikte im Klassenverband, Mobbing oder Leistungsprobleme. Oder ein Wechsel wird von der Schule selbst angestrebt, z.B. im Zusammenhang mit einem Schulverweis.
Schulwechsel in der Primarstufe (Grundschule)
Bei einem Umzug innerhalb Berlins oder nach Berlin besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Aufnahme an der zuständigen Grundschule im neuen Einzugsgebiet. Es sei denn, diese Schule ist vollständig ausgelastet. Wird der gewünschte Schulplatz unter Berufung auf Überkapazität verweigert, lässt sich in vielen Fällen dennoch mit rechtlicher Unterstützung eine Lösung erreichen.
Wünschen Sie für Ihr Kind hingegen einen Platz an einer anderen als der zuständigen Grundschule – eine sogenannte Wahlaufnahme – muss diese beantragt werden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht automatisch. Die Schule ist jedoch verpflichtet, die familiäre Situation und das Kindeswohl bei der Entscheidung angemessen zu berücksichtigen.
Schulwechsel an Oberschulen (ISS und Gymnasium)
Anders als bei Grundschulen gibt es an Oberschulen keine festen Einzugsgebiete. Ein Anspruch auf eine bestimmte Schule besteht daher grundsätzlich nicht. Gleichwohl kann auch hier ein Antrag auf Aufnahme gestellt werden, sei es nach einem Umzug oder weil an der bisherigen Schule eine belastende Situation entstanden ist.
Auch in diesen Fällen muss die Schulleitung nachvollziehbar über den Antrag entscheiden und bei besonderen Umständen kann sich daraus auch ein Anspruch auf Aufnahme entwickeln.
Bei Ablehnung kann Widerspruch eingelegt und ggf. ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht angestrengt werden.
Gern begleite ich Sie bei all diesen Überlegungen und den Schritten, die zu unternehmen sind, von der ersten Antragstellung bis zur gerichtlichen Durchsetzung eines Schulplatzes. Sprechen Sie mich gerne an.