Einschulungsfeier 2027
Die Einschulungsfeier wird am Samstag, dem 21. August 2027 stattfinden. Der erste Schultag Ihres Kindes wird am Montag, dem 23. August 2027 sein.
Alle Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum 1. August desselben Jahres schulpflichtig. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober dieses Kalenderjahres bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn kein Sprachförderbedarf besteht.
Für die Einschulung im Schuljahr 2027/28 bedeutet das: Alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 geboren sind, werden zum 1. August 2027 schulpflichtig.
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich an der für Ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule, auch dann, wenn Sie für Ihr Kind eine andere Schule ins Auge fassen. An Ihrer zuständigen Grundschule erhalten Sie auch nähere Informationen zum Ablauf der sogenannten Schulanfangsphase.
Die Anmeldungen für das Schuljahr 2027/28 finden vom 5. Oktober bis 16. Oktober 2026 statt.
Hinweis: Es kann hilfreich sein, frühzeitig zu prüfen, welche Schulen in Ihrem Bezirk infrage kommen und welche Unterlagen Sie für die Anmeldung benötigen.
Die Einschulungsuntersuchung
Vor dem Eintritt in die Schule nehmen alle Kinder in Berlin an einer schulärztlichen Untersuchung teil. Sie ist für jedes schulpflichtige Kind verbindlich, übrigens unabhängig davon, ob es später eine staatliche oder eine private Schule besucht. Zuständig ist der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) des jeweiligen Wohnbezirks. Den Termin erfahren Sie in der Regel über die Grundschule bei der Anmeldung.
Die Untersuchung umfasst u. a. eine Überprüfung von Hör- und Sehvermögen sowie eine Einschätzung der sprachlichen, motorischen und kognitiven Entwicklung. Das Testverfahren ist berlinweit einheitlich. Kinder müssen dabei nicht alle Aufgaben fehlerfrei lösen, kleine Fehler sind normal und fließen in die Einschätzung mit ein.
Sollten sich Auffälligkeiten zeigen, können weitergehende Untersuchungen oder gezielte Fördermaßnahmen empfohlen werden. Nach Abschluss bespricht die Schulärztin oder der Schularzt mit Ihnen die Ergebnisse und steht Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Anders als früher entscheidet die schulärztliche Untersuchung nicht mehr über die sog. Schulfähigkeit. Vielmehr dient sie dazu, den Entwicklungsstand Ihres Kindes zu erfassen und die Schule gegebenenfalls auf besonderen Förderbedarf hinzuweisen.
Hinweis: Vereinbaren Sie die Untersuchung rechtzeitig, damit bis zum Schulstart genügend Zeit bleibt, mögliche Förderangebote zu nutzen.
Was Sie für die Eingangsuntersuchung mitbringen sollten: