Schulanmeldung für das neue Schuljahr 2027/28 – Land Brandenburg

Schulanmeldung für das neue Schuljahr 2027/28 im Land Brandenburg

Alle Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum 1. August desselben Jahres schulpflichtig. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember desselben Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten.

Für die Einschulung im Schuljahr 2027/28 bedeutet das: Alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 geboren sind, werden zum 1. August 2027 schulpflichtig. Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2021 geboren sind, können auf Antrag eingeschult werden. Bei Kindern, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Juli 2022 geboren sind, kommt eine vorzeitige Aufnahme nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht.

Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich an der für Ihren Wohnsitz örtlich zuständigen Grundschule. Bestehen deckungsgleiche Schulbezirke, können Sie unter den Schulen wählen, in deren Schulbezirk Ihre Wohnung liegt. Möchten Sie, dass Ihr Kind eine andere als die zuständige Grundschule besucht, können Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Hierfür muss grundsätzlich ein wichtiger Grund vorliegen. Auch wenn Ihr Kind eine Schule in freier Trägerschaft besuchen soll, ist es zunächst bei der zuständigen öffentlichen Grundschule anzumelden.

Die Anmeldungen für das Schuljahr 2027/28 finden im Land Brandenburg im Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis zum 26. Februar 2027 statt. Die konkreten Anmeldetermine werden jedoch regional vom jeweiligen Schulträger – Stadt, Gemeinde oder Amt – bekannt gegeben. Bei der Anmeldung muss das Kind persönlich in der Schule vorgestellt werden.

Hinweis: Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihrem Amt über die für Sie geltenden Anmeldetermine. Wenn Sie eine andere als die zuständige Grundschule wünschen, sollten Sie sich außerdem rechtzeitig mit den hierfür maßgeblichen Voraussetzungen befassen.

Die schulärztliche Untersuchung

Vor Beginn der Schulpflicht müssen alle Kinder im Land Brandenburg an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Sie wird durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des zuständigen Gesundheitsamtes durchgeführt. Der Untersuchungstermin kann während des Anmeldetermins in der Schule oder auch erst danach liegen. Die schulärztlichen Untersuchungen sollen spätestens bis Ende April des Jahres der Einschulung abgeschlossen sein.

Im Rahmen der Untersuchung werden unter anderem Größe und Gewicht erfasst, Hör- und Sehvermögen überprüft und die sprachliche und motorische Entwicklung sowie Wahrnehmung, Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit und soziale und emotionale Entwicklung eingeschätzt. Außerdem erfolgt eine körperliche kinderärztliche Untersuchung.

Das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung wird der Schule mitgeteilt und von der Schulleiterin oder dem Schulleiter bei der Entscheidung über die Aufnahme berücksichtigt. Es entscheidet also nicht allein über die Einschulung. Im Ausnahmefall kann ein schulpflichtiges Kind auf Antrag der Eltern für ein Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass es nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Die Entscheidung trifft die Schulleitung nach der schulärztlichen Untersuchung und einer Beratung durch die Schule.

Was Sie für die schulärztliche Untersuchung mitbringen sollten:

  • Elternfragebogen
  • Gelbes Vorsorgeheft
  • Impfausweis bzw. andere Impfdokumente
  • gegebenenfalls verschriebene Hilfsmittel wie Brille oder Hörgerät
  • gegebenenfalls vorhandene medizinische Befunde sowie Bescheinigungen, etwa einen Allergie- oder Herzpass

Die Sprachstandsfeststellung

Im Land Brandenburg besteht außerdem bereits vor der Einschulung die Pflicht zur Teilnahme an einem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung, soweit keine Ausnahme von dieser Verpflichtung besteht. Wird ein Sprachförderbedarf festgestellt, nimmt das Kind an einer entsprechenden Sprachförderung teil. Die Teilnahmebestätigung ist bei der Anmeldung in der Grundschule vorzulegen.

Einschulungsfeier 2027

Die Einschulungsveranstaltungen finden im Land Brandenburg in der Regel am Samstag vor dem ersten Schultag statt. Im Jahr 2027 ist dies Samstag, der 14. August 2027. Der erste Schultag ist Montag, der 16. August 2027. Den genauen Termin und die Uhrzeit der Einschulungsfeier erfahren Sie von Ihrer Grundschule.