Einschulungsfeier 2026
Die Einschulungsfeier wird am Samstag, dem 29. August 2026 stattfinden. Der erste Schultag Ihres Kindes wird am Montag, dem 31. August 2026 sein.
Alle Kinder, die bis zum 30. September dieses Jahres ihr fünftes Lebensjahr vollendet haben, werden im darauffolgenden Jahr schulpflichtig. Kinder, die bis zum 31. März eines Jahres fünf Jahre alt werden, können auf Wunsch der Eltern schon im selben Jahr eingeschult werden.
Für die Einschulung im Schuljahr 2026/27 bedeutet das: Alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2019 und dem 30. September 2020 geboren sind, werden zum 1. August 2026 schulpflichtig.
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich an der für Ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule, auch dann, wenn Sie für Ihr Kind eine andere Schule ins Auge fassen. An Ihrer zuständigen Grundschule erhalten Sie auch nähere Informationen zum Ablauf der sogenannten Schulanfangsphase.
Die Anmeldungen für das Schuljahr 2026/27 finden vom 6. Oktober bis 17. Oktober 2025 statt.
Hinweis: Es kann hilfreich sein, frühzeitig zu prüfen, welche Schulen in Ihrem Bezirk infrage kommen und welche Unterlagen Sie für die Anmeldung benötigen.
Die Einschulungsuntersuchung
Vor dem Eintritt in die Schule nehmen alle Kinder in Berlin an einer schulärztlichen Untersuchung teil. Sie ist für jedes schulpflichtige Kind verbindlich, übrigens unabhängig davon, ob es später eine staatliche oder eine private Schule besucht. Zuständig ist der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) des jeweiligen Wohnbezirks. Den Termin erfahren Sie in der Regel über die Grundschule bei der Anmeldung.
Die Untersuchung umfasst u. a. eine Überprüfung von Hör- und Sehvermögen sowie eine Einschätzung der sprachlichen, motorischen und kognitiven Entwicklung. Das Testverfahren ist berlinweit einheitlich. Kinder müssen dabei nicht alle Aufgaben fehlerfrei lösen, kleine Fehler sind normal und fließen in die Einschätzung mit ein.
Sollten sich Auffälligkeiten zeigen, können weitergehende Untersuchungen oder gezielte Fördermaßnahmen empfohlen werden. Nach Abschluss bespricht die Schulärztin oder der Schularzt mit Ihnen die Ergebnisse und steht Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Anders als früher entscheidet die schulärztliche Untersuchung nicht mehr über die sog. Schulfähigkeit. Vielmehr dient sie dazu, den Entwicklungsstand Ihres Kindes zu erfassen und die Schule gegebenenfalls auf besonderen Förderbedarf hinzuweisen.
Hinweis: Vereinbaren Sie die Untersuchung rechtzeitig, damit bis zum Schulstart genügend Zeit bleibt, mögliche Förderangebote zu nutzen.
Was Sie für die Eingangsuntersuchung mitbringen sollten: